Geschichte
Um die Ambulante Rehabilitation stärker an die Inhalte der stationären Rehabilitation der Rentenversicherungsträger anzulehnen und vergleichbar zu machen, wurde durch die Spitzenverbände der Krankenkassen seit Anfang 2002 das Konzept der AOTR durch die Ambulante Muskuloskeletale Rehabilitation (AMR) ersetzt. Neben den bereits bekannten rehabilitativen Ansätzen der AOTR beinhaltet die AMR u.a. eine "ganztägig ambulante" Anwesenheit der Patienten im Reha-Zentrum (ca. 4 - 6 Stunden), aber auch gegebenenfalls die Betreuung/Behandlung durch zusätzliche Berufsgruppen (Ergotherapie, Psychologe, Diätassistentin, Sozialarbeiter), die dieses Rehabilitationskonzept ergänzen und erweitern.
Oftmals wurde in der Vergangenheit zudem die Ambulante Rehabilitation diskreditiert. Walter Riester (ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Soziales) sagte dazu im Jahre 2001: "Wichtig sei, zu erkennen, dass ambulante (Reha- d.A.) Leistungen nicht einfach stationäre Leistungen minus Unterbringung seien, sondern in vielen Fällen eine eigene Qualität besäßen, die es …im Interesse der Betroffenen zu nutzen gelte".
Mit der Gesundheitsreform 2007 wurde die Rehabilitation zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung als Pflichtleistung festgeschrieben. Danach wird die Rehabilitation für den Patientenkreis, für die die GKV primär rehabilitative Maßnahmen erbringen muss - also für Kinder, Jugendliche, Studenten, Hausfrauen, EU-Rentner und insbesondere für Rentner - weiter an Bedeutung gewinnen.
Rehabilitation bedeutet Wiederbefähigung. Nach einem Unfall oder bei einer chronischen Erkrankung ist sie oftmals Voraussetzung, wieder an den Aktivitäten des Lebens in den Bereichen, die für den einzelnen Menschen von Bedeutung sind (z.B. familiäre, soziale, berufliche, gesellschaftliche Ebene) teilhaben zu können.
Ambulante Rehabilitationsmaßnahmen werden von den Krankenkassen als allgemeine Heilbehandlung bei chronischen Erkrankungen oder nach einem stationären Aufenthalt im Sinne einer Anschlussbehandlung (AHB) genehmigt. Zudem ergänzen und/oder ersetzen sie häufig die stationäre Rehabilitation, z.B. nach einer entweder verkürzten oder einer regulär durchgeführten stationären Rehabilitation zur Vertiefung und Verstetigung des Therapieerfolges und zum besseren Übergang zum privaten und beruflichen Alltag .
Dennoch wird auch in Zukunft die stationäre Rehabilitation weiter ihre Bedeutung haben. Beide Reha-Bereiche - ambulant und stationär - müssen gleichberechtigt nebeneinander bestehen, denn jeder Zweig ist mit bestimmten Vor- und Nachteilen behaftet, von denen wir in der folgenden Tabelle die Wichtigsten zusammengestellt haben.