Heilmittel
Neben der Rehabilitation können Patienten im Reha-Zentrum Marzahn auch physiotherapeutisch und krankengymnastisch behandelt werden. Dazu ist vom behandelnden Arzt eine Heilmittel- Verordnung (Vordruck 13) oder ein Privatrezept auszustellen. Durch die Kolleginnen an der Rezeption wird unter Vorlage dieses Rezeptes kurzfristig die Terminierung der Behandlungen vorgenommen. Unter anderem bieten wir folgende Behandlungsmethoden an:
- Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage
- Manuelle Therapie / Cyriax
- Schlingentisch
- Elektrotherapie (Reizstrom, Galvanische Durchflutung, Hochvolt, Mittelfrequenz)
- Ultraschalltherapie
- Massagetherapie (Klassische Massage, Bindegewebs-, Segmentmassage)
- Manuelle Lymphdrainage
- Unterwassermassage
- Pelosepackung
- Kryotherapie
- hydroelektrisches Vollbad (Stangerbad)
- Krankengymnastik im Bewegungsbecken
- Gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät)
- standardisierte Heilmittelkombination (D1-Komplexbehandlung)
Vor der ersten Behandlung ist vom Versicherten - ausgenommen sind Familienversicherte und Patienten, die von der Zuzahlung befreit sind - die gesetzlich festgelegte Zuzahlung von 15 % zu leisten.
Vereinbarte Behandlungstermine müssen spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (Ausnahmen: akut aufgetrene Erkrankungen, extreme Wettersituationen), da wir ansonsten den Termin nicht mehr an andere Patienten vergeben können. Gleichzeitig wird die Behandlung für diesen Tag als erbracht angesehen, d.h. bei dem darauf folgenden Behandlungstag muss der Patient auf der Heilmittel-Verordnung für den Ausfalltag so unterschreiben, als wäre die Leistung erbracht worden.