Prävention
Angesichts der aktuell vorhandenen und zukünftig zu erwartenden Probleme des Gesundheitswesens ist es zu begrüßen, dass die Prävention wieder vermehrt ins öffentliche Blickfeld gerückt wird. Durch die Anwendung des Modells der International classification of funcioning = ICF der Weltgesundheitsorganisation (dt. Übersetzung: Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) und deren Betonung des komplexen Zusammenhangs zwischen Struktur und Funktion sowie Aktivitäten und Teilhabe am sozialen Leben, ergeben sich in der Sekundär- und Tertiärprävention große Herausforderungen. Zukünftig wird es neben der allgemeinen Prävention vor allem darauf ankommen, arbeitsspezifische Belastungsmodelle zu erarbeiten und in beanspruchungsspezifische Präventionskonzepte umzusetzen, um Manifestation und Folgen arbeitsbedingter Erkrankungen zu vermeiden bzw. zu vermindern und eine möglicherweise reduzierte Leistungsfähigkeit bei der Bevölkerung zu verbessern.
Zwei wichtige Fakten zwingen zu einem Umdenken in den bisherigen Gesundheitsstrategien: Einerseits der wachsende Prozentsatz älterer und alter Menschen in unserer Gesellschaft, andererseits der besorgniserregende Rückgang der körperlichen Leistungsfähigkeit der Jugendlichen. Zudem wird durch die Anhebung der Altersrentengrenze auf 67 Jahre die betrieblich geförderte Prävention an Bedeutung gewinnen.
In Zukunft wird folglich nicht mehr das Heilen von Erkrankungen im Vordergrund medizinischer Bemühungen, sondern vielmehr das effiziente Vorbeugen von Krankheiten stehen. Gleichwohl werden derzeit lediglich 4,5 % der Gesamtkosten des Gesundheitswesens für Prävention ausgegeben. Gerade hier soll das Präventionsgesetz ansetzen, das jedoch seit 2007 immer wieder durch die Gesetzgeber verschoben wird. So soll die Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen neben Kuration, Pflege und Rehabilitation gesetzlich etablieret werden. Damit besteht die Chance, die bislang in verschiedenen Gesetzestexten verstreuten rechtlichen Grundlagen (SGB V § 20 Prävention und Selbsthilfe; SGB V § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen; SGB IX § 3 Vorrang von Prävention) zu bündeln.
Der Begriff Prävention leitet sich von dem lateinischen Wort „praevenire“ = zuvorkommen ab und beinhaltet allgemein vorbeugende Maßnahmen, besonders in der Gesundheitspflege. Es besteht heute kein Zweifel, dass Therapiekonzepte, insbesondere bewegungstherapeutische Interventionen, präventive Effekte auf eine Vielzahl von Organsystemen, angefangen beim Herz-Kreislauf-System und dem Bewegungsapparat, bis hin zu onkologischen Erkrankungen haben.
Da Bewegungsmangel also unabhängig von der Erkrankung als der Hauptrisikofaktor von Maladaptationserscheinungen erkannt wurde, der viele Krankheiten begünstigt, muss die Förderung von Aktivität im Mittelpunkt der Prävention stehen. Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Einflussnahme auf Risikofaktoren dar.
Neben diesen primärpräventiven Aufgaben sind auch Aufgaben im Rahmen der Sekundär- und Tertiärprävention, z.B. bei Patienten mit Komplikationen, Rückfällen und chronifizierten Erkrankungen, wahrzunehmen und umfassen alle Maßnahmen zur Verhütung von Folge- und Begleiterkrankungen eines bestehenden Krankheitsbildes oder zur Verbesserung bzw. Vermeidung einer Verschlechterung der Schadensbilder des bestehenden Krankheitsbildes oder einer Behinderung.
Wichtige Ziele im Rahmen der Prävention sind: Aufzählung
- positive Beeinflussung bestehender Risikofaktoren
- Erlernen der individuellen Belastungsdosierung
- Erlernen von rückengerechtem Alltagsverhalten
- funktionelles Bewegungstraining
- Verbesserung der Körperwahrnehmung
- Förderung der Entspannungsfähigkeit
- Anleitung zum selbständigen Heimtraining
- Stressbewältigung
- Steigerung der Kondition, Koordination, Ausdauer, Kraft und Beweglichkeit
- Reduzierung bzw. Beseitigung von Muskeldysbalancen
- Reduzierung der Schmerzsymptomatik
- ggf. Gewichtsreduzierung
Diese Aufgaben lassen sich am Besten in einem interdisziplinären Team, wie es im Reha-Zentrum Marzahn vorgewiesen wird, durchführen.
Der Erfolg der Maßnahmen ist natürlich von der aktiven Mitarbeit der Personen abhängig, der auch entsprechende Hintergrundinformationen braucht Die Vermittlung von Kenntnissen zu einer gesunden Lebensführung und Beratung hinsichtlich zuträglicher körperlicher Belastung stellen deshalb einen festen Bestandteil des Kurses dar.
Unsere Rückenschulkurse werden in Form einer geschlossenen Gruppe, bestehend aus 6 - 10 Personen, durchgeführt. Insgesamt sind pro Kursus zehn Übungseinheiten á 45 Minuten mit einer Intensität von je einer Einheit/Woche geplant.
Die Kosten pro Kurs betragen 100,- Euro, wobei durch die meisten Krankenkassen bei einer Teilnahme von mindestens 8 Kurstagen bis zu 75 Prozent der Kosten erstattet werden.