Privatpatienten und Selbstzahler

In den Praxen der niedergelassenen Ärzte müssen Sie häufig lange Wartezeiten in Kauf nehmen, dann aber steht Ihnen der Arzt nur wenige Minuten für die Konsultation zur Verfügung. Im Reha-Zentrum Marzahn werden Sie die Privatsprechstunde von Herrn Dr. Hoppe anders erleben - kurze Wartezeit und ein ausgiebiges Gespräch, in dem Sie viele Informationen über Ihr orthopädisches Krankheitsbild erhalten.

In seinem Gebiet als Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin stehen weniger das primäre Krankheitsbild, sondern die sich daraus ergebenden Folge- und Spätschäden und die sekundären Veränderungen wie Bewegungseinschränkungen, Schmerzen, Gelenkinstabilitäten, Kontrakturen, Muskelschwund, Schwellungszustände oder Bewegungsfehlstereotype im Mittelpunkt der Arbeit Auf Grund der festgestellten Befunde wird dann ein entsprechendes inpiduelles Therapiekonzept entwickelt. Gegebenenfalls wird dabei auf die therapeutischen Angebote im Reha-Zentrum Marzahn zurück gegriffen und die dafür notwendigen Privatrezepte ausgestellt. Bei schmerzhaften Blockierungen der Gelenke und der Wirbelsäule können ebenfalls manualtherapeutische Behandlungen durchgeführt werden.

Weiterführende diagnostische Untersuchungen (z.B. Röntgen, CT, MRT) werden ebenfalls im Einzelfall veranlasst.

Alle Leistungen des Reha-Zentrums Marzahn, die fachärztlichen Konsultationen, die Reha-Sprechstunde (nach Terminvereinbarung: Tel. 030/54000810) und alle therapeutischen Leistungen können von Privatpatienten und Selbstzahler in Anspruch genommen werden. Angefangen von den ärztlichen Untersuchungen, dem Erstellen des inpiduellen Therapieplans und den an den Beschwerden und dem Krankheitsbild ausgerichteten therapeutischen Maßnahmen der physikalischen, krankengymnastischen und/oder Trainingstherapie erhalten Sie dann nach Ausstellung/Vorlage eines Privatrezepts eine moderne und komplexe Behandlung durch unsere hoch qualifizierten Mitarbeiter. Ist eine komplexere Behandlung in Form einer Rehabilitation notwendig, kann auch eine Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) verordnet werden, die in der Regel zwei bis drei Stunden pro Behandlungstag dauert.

Die Abrechnung der erbrachten Leistungen erfolgt auf Basis der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bzw. angelehnt an das Gebührenverzeichnis der Deutschen Krankenversicherung (DKV).

Bei privat Versicherten gibt es jedoch einige Besonderheiten hinsichtlich der Erstattung - speziell der Rehabilitation (EAP) - durch die private Krankenversicherung zu beachten: Die Rehabilitationsleistungen werden zumeist nur auf Kulanzbasis bei entsprechender Diagnose von der privaten Krankenversicherung genehmigt und erstattet. Deshalb sollte man sich vor Beginn der Rehabilitation rückversichern bzw. zusichern lassen, ob die entstehenden Kosten (EAP-Tagespauschale: 81,90 Euro) beglichen werden. Prinzipiell besteht dafür kein Rechtsanspruch, denn Rehabilitationsmaßnahmen gehören nicht zu den Vertragsinhalten der privaten Versicherungen.

Bei Beamten sieht es etwas anders aus, denn in den Beihilfevorschriften ist die Rehabilitation gesetzlich verankert und demzufolge werden die Kosten entsprechend den Vertragsinhalten von der zuständigen Beihilfestelle erstattet.

Für alle üblichen Heilmittelverordnungen (z.B. Krankengymnastik, Packungen, Massagen, KG-Gerät) ist im Regelfall keine Anfrage bezüglich der Kostenerstattung notwendig, denn diese Leistungen werden vollständig durch die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen übernommen.